Als zwischenstaatliche Organisation trägt die UNESCO zur internationalen Normensetzung bei. Übereinkommen, Empfehlungen und Erklärungen werden von der UNESCO-Generalkonferenz verabschiedet. Grundlagen bilden die UNESCO-Verfassung und die Charta der UNESCO-Nationalkommissionen sowie die Resolution "Zusammenarbeit mit Nationalkommissionen" der UNESCO-Generalkonferenz.