Davon ausgehend, dass

  • bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte einander ergänzen und bedingen, wie bereits 1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zum Ausdruck gebracht wurde;
  • diese Menschenrechte universelle und gleichrangige Gültigkeit besitzen;
  • die weltweite Verwirklichung und Einhaltung der Menschenrechte Voraussetzung für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung und für den Auf- und Ausbau pluralistischer Demokratien ist;
  • ein konstruktiv-kritischer Dialog mit anderen Staaten den ernsthaften Willen beider Seiten zur Verwirklichung der Menschenrechte im eigenen Land voraussetzt;
  • die Einhaltung der Menschenrechte eine Querschnittsaufgabe für alle Politikbereiche darstellt, die eine umfassende, kohärente und transparente Politik erfordert;
  • die Ratifikation bestehender weltweiter und regionaler Menschenrechtsabkommen die notwendige Voraussetzung für die Verwirklichung und Einhaltung der Menschenrechte darstellt;

(a) erinnert die Deutsche UNESCO-Kommission daran, dass

  • die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte den Grundstein für die Kodifizierung der Menschenrechte auf nationaler, regionaler und weltweiter Ebene legte;
  • die Vorschriften der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, soweit sie in die Kompetenzbereiche der UNESCO fallen, 1978 zu einem besonderen Verfahren der Einzelbeschwerde zu Menschenrechtsverletzungen geführt haben;
  • die VN-Weltkonferenz für Menschenrechte in Wien 1993 zu zahlreichen Erneuerungen geführt hat, wie unter anderem die Schaffung des Amtes eines Hohen VN-Kommissars für Menschenrechte, die Betonung der Menschenrechtsbildung als ein Menschenrecht und die stärkere Berücksichtigung des zivilgesellschaftlichen Engagements im Menschenrechtsbereich;
  • die Gremien und Mitglieder der Deutschen UNESCO-Kommission auf eine zehnjährige, erfolgreiche Mitarbeit sowohl im nichtstaatlichen als auch im staatlichen Bereich zurückblicken können, die auf nationaler und internationaler Ebene besondere Anerkennung fand;

(b) begrüßt die Deutsche UNESCO-Kommission, dass

  • die Bundesregierung den Ratifizierungsprozess für die beiden neuen internationalen Menschenrechtsverträge, das Übereinkommen über die Rechte behinderter Menschen und das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen, in Angriff genommen hat;
  • sich die Bundesregierung verstärkt für die Annahme eines Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte durch den VN-Menschenrechtsrat einsetzt, um den Rechtsschutz für Individuen in diesen Bereichen auch auf internationaler Ebene zu verbessern; 

(c) empfiehlt die Deutsche UNESCO-Kommission, dass

  • die Bundesregierung und die Länderregierungen angesichts weiterhin stattfindender  Gewalttaten gemeinsam mit allen Institutionen der Zivilgesellschaft ihre Bemühungen zur Bekämpfung von  Rassismus, jeglicher Form von ethnischer und religiöser Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit verstärken;
  • die Bundesregierung sich dafür einsetzt, dass die in der UNESCO üblichen Verfahren sowohl der Staatenberichte als auch der Einzelbeschwerden zur Überprüfung der Einhaltung der Menschenrechte in ihren Kompetenzbereichen verbessert und den inzwischen erreichten Standards der VN-Vertragsorgane angeglichen werden;
  • die zuständigen Stellen der Länder verstärkte Bemühungen zur Umsetzung der im Rahmen des VN-Weltprogramms zur Menschenrechtsbildung formulierten Ziele unternehmen. Hier ist insbesondere auf eine "Kultur der Menschenrechte" in der Schule hinzuwirken, so dass die Menschenrechte sich in den qualitativen Normen des Schulsystems angemessen widerspiegeln, vor allem in der Lehreraus- und –fortbildung sowie in Schulleitbildern und –programmen;
  • die im Forum Menschenrechte organisierten nichtstaatlichen Organisationen ihr Engagement für die weltweite Achtung und Einhaltung der Menschenrechte auch im außerschulischen Bereich verstärken.