Allen Welterbestätten gemeinsam ist ihr außergewöhnlicher universeller Wert, also ihre Bedeutung nicht nur für nationale oder lokale Gemeinschaften, sondern für die gesamte Menschheit.
Als interkulturelle Lernorte machen sie die Geschichte der Menschheit und des Planeten erlebbar und tragen zu einer gesellschaftlichen Entwicklung im Sinne der Nachhaltigkeitsziele bei. Der Schutz und nachhaltige Erhalt dieser Stätten liegen deshalb in der Verantwortung der gesamten Völkergemeinschaft. Sie werden durch die Anwendung des für die Kulturpolitik und den Naturschutz zentralen Instruments – der UNESCO-Welterbekonvention aus dem Jahr 1972 – sichergestellt.
Anzahl der Welterbestätten
1.223 Stätten
stehen aktuell auf der Welterbeliste. 952 davon sind Kulturerbestätten und 231 Naturerbestätten. 54 Welterbestätten befinden sich in Deutschland.
UNESCO-Welterbe in Deutschland
Wer macht was im Welterbe?
Für den Schutz und Erhalt des Kultur- und Naturerbes der Welt setzen sich auf internationaler und nationaler Ebene verschiedene Akteure ein. Dazu gehören zum Beispiel die Vertragsstaaten, die UNESCO mit dem Welterbezentrum in Paris und das Welterbezentrum auf internationaler Ebene. In Deutschland gehören dazu das Auswärtige Amt, die in den Bundesländern, Kreisen ud Kommunen zuständigen Ministerien, Ämter und Behörden sowie die Deutsche UNESCO-Kommission.
Weitere Informationen zu Welterbe-AkteurenDie Welterbekonvention
Das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt - kurz: die Welterbekonvention - ist eines der erfolgreichsten internationalen Schutzinstrumente für Natur- und Kulturerbe weltweit. Es basiert auf dem Prinzip der internationalen Solidarität und Zusammenarbeit zum Schutz von Kultur- und Naturstätten von außergewöhnlichem universellen Wert. Der Erhalt des Welterbes liegt in der Verantwortung der gesamten Menschheit.
Im Rahmen der Umsetzung der Konvention fördert die UNESCO die Identifizierung, den Schutz, den Erhalt und die Vermittlung des außergewöhnlichen Kultur- und Naturerbes weltweit. Damit leistet sie einen unverzichtbaren Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung. Der Welterbekonvention sind 195 Staaten beigetreten, sie hat universelle Gültigkeit.
Lesen Sie hier, wie die Idee zur Welterbekonvention entstand.
Die Welterbekonvention und die "Durchführungsrichtlinien" zum Download
Wie alles begann
Am 8. März 1960 startet die UNESCO eine internationale Hilfskampagne zur Rettung der nubischen Tempel von Abu Simbel und Philae in Ägypten. Die einzigartigen Felsentempel im Tal des Nils sind durch den geplanten Bau des Assuan-Staudamms von Überflutung bedroht. Die Rettungsarbeiten dauern mehrere Jahre. Stück für Stück werden die Tempel zerlegt, an eine 65 Meter höher gelegene Stelle versetzt und wiederaufgebaut. Die Gesamtkosten des Projekts betragen über 70 Millionen US-Dollar. Im September 1968 wird das Projekt erfolgreich abgeschlossen. Die Rettung der Tempel von Nubien war das erste weltweite Gemeinschaftsprojekt zur Erhaltung des Kulturerbes. In Abu Simbel wurde die Idee der Welterbekonvention geboren.
1972 verabschiedet die 17. UNESCO-Generalkonferenz (Paris, 17. Oktober bis 21. November) schließlich das „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“, das 1975 in Kraft tritt. Leitidee der Welterbekonvention ist die „Erwägung, dass Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen“ (aus der Präambel der Welterbekonvention). 191 Staaten haben das Übereinkommen ratifiziert. Seit 1978 führt die UNESCO die „Liste des Welterbes“. Der Aachener Dom gehörte zu den ersten zwölf Stätten, die in die UNESCO-Liste aufgenommen wurden.
Kontakt Fachbereich Welterbe
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Carolin Kolhoff
Fachbereichsleitung
Deutsche UNESCO-Kommission
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Referentin
Deutsche UNESCO-Kommission
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Dr. Stephan M. Heidenreich
Referent
Deutsche UNESCO-Kommission
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Referentin (in Elternzeit)
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André Patten
Referent (Elternzeitvertretung)
Deutsche UNESCO-Kommission
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