Risikomanagement und Katastrophenschutz
Auch wenn (Natur-)Katastrophen meist nicht verhindert werden können, kann jedoch das Ausmaß der durch sie hervorgerufenen Beschädigungen und Zerstörungen von Welterbestätten reduziert werden, wenn die Vulnerabilitätsfaktoren einer Stätte bereits im Vorfeld identifiziert und minimiert werden. Ausgehend von diesem Grundgedanken verfolgt das UNESCO-Welterbezentrum gemeinsam mit seinen Partnern einen zweifachen Ansatz im Bereich Risikomanagement:
- Die Forderung nach und Förderung der Aufnahme von Welterbestätten in Risikomanagementpläne und -strategien auf verschiedenen politischen und praktischen Ebenen.
- Die Einführung und Stärkung von Präventions- und Risikomanagementverfahren an Welterbestätten selbst.
Das Welterbekomitee verabschiedete 2007 die Strategie zur Risikoreduzierung an Welterbestätten
(Strategy for Reducing Risks from Disasters at World Heritage PropertiesExterner Link:). Darüber hinaus bietet das Handbuch Katastrophenschutz an Welterbestätten praktische Hinweise und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Welterbe-Verantwortliche zur Einrichtung und Umsetzung von Katastrophenschutzplänen an Welterbestätten.
Klimawandel und Welterbe
Viele Welterbestätten sind erheblich von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen. Insbesondere auf Auswirkungen auf den jeweiligen außergewöhnlichen universellen Wert einer Welterbestätte müssen die Vertragsstaaten sowie die zuständigen Stellen, Ämter und Behörden wirksam reagieren.
Welterbestätten zeigen zudem Wege für die Gesellschaft auf, wie der Klimawandel abgeschwächt werden kann und wie Gesellschaften sich daran anpassen können. So finden sich in Naturerbestätten intakte Ökosysteme sowie - wie beispielsweise in Wäldern von Welterbestätten - effektive Kohlenstoffspeicher. Kulturelles Erbe kann andererseits traditionelles Wissen vermitteln, um die Widerstandsfähigkeit gegenüber künftigen Veränderungen zu stärken und uns in eine nachhaltigere Zukunft zu führen.
In Welterbestätten lässt sich der Klimawandel besonders gut beobachten, um Informationen über angewandte und getestete Überwachungs-, Abschwächungs- und Anpassungspraktiken zu sammeln und auszutauschen. Das globale Netzwerk der Welterbestätten trägt ferner dazu bei, das Bewusstsein für die Auswirkungen des Klimawandels auf menschliche Gesellschaften und die kulturelle wie auch biologische Vielfalt zu schärfen.
Policy Document on Climate Action for World Heritage
Die Generalversammlung der Vertragssataaten der UNESCO-Welterbekonvention hat 2023 ein neues GGrundsatz-Dokument zu Welterbe und Klimawandel verabschiedet. Das Dokument ist eine grundlegend überarbeitete Version eines bereits 2007 verabschiedeten Dokuments. Das aktuelle "Policy Document on Climate Action for World Heritage" legt den Vertragsstaaten Leitprinzipien, Hauptziele sowie einen Maßnahmenkatalog zum Umgang mit dem Klimawandel an und um Welterbestätten vor.
Schützen und entwickeln
Bei einer großen Zahl der Welterbestätten weltweit ist der heutige Zustand das Ergebnis von über Jahrzehnte und Jahrhunderte erfolgten (baulichen) Entwicklungen und Veränderungen. Auch wenn die Kultur- und Naturerbestätten heute auf Grund ihrer Einschreibung in die Welterbeliste der UNESCO unter Schutz stehen, sind sie doch zugleich Entwicklungen in und um die Stätten herum ausgesetzt. Diese können beispielsweise landschaftlicher, städtebaulicher oder infrastruktureller Art sein und von den Welterbestätten selbst – etwa im Falle touristischer Infrastruktur – oder von anderen Faktoren abhängen.
Schutz und Entwicklung sind für die Welterbekonvention kein Gegensatz. Vielmehr gilt: Veränderungen in und um Welterbestätten sollten immer welterbeverträglich sein. Dies bedeutet, dass alle Entwicklungsprojekte in und im Umfeld von Welterbestätten deren außergewöhnlichen universellen Wert, also den Grund für ihre Bedeutung als Menschheitserbe, nicht gefährden sollten. Das dies in der Praxis jedoch der Fall sein kann, lässt sich an den festgestellten Gefährdungsfaktoren für Welterbestätten ablesen.
Um zu verhindern, dass es zu Gefährdungen von Welterbestätten kommt, muss die Verträglichkeit eines jeden Projektes mit dem Welterbestatus bereits vor Umsetzung des Entwicklungsprojektes geklärt werden. Hierzu dienen sogenannte Welterbeveträglichkeitsprüfungen. ICOMOS und IUCN haben jeweils Richtliniendokumente für Welterbeverträglichkeitsprüfungen erarbeitet, die auf die Bedürfnisse von Kultur- und Naturstätten abgestimmt sind. Im Zentrum steht in jedem Falle der Schutz und Erhalt des außergewöhnlichen universellen Wertes, festgemacht an den Attributen der Welterbestätten. Weitere Anhaltspunkte für Verträglichkeitsprüfungen finden sich in nationalen – und gegebenenfalls supranationalen – Gesetzgebungen zu Denkmal- und Naturschutz.
Werden Welterbeverträglichkeitsprüfungen nicht oder zu spät durchgeführt, entfällt ein wichtiges Instrument zum präventiven Schutz von Welterbestätten. Im schlechtesten Fall werden Entwicklungsprojekte geplant und umgesetzt, die den außergewöhnlichen universellen Wert einer Stätte gefährden oder gar zerstören.
Erneuerbare Energien und Welterbe
Im Zuge des Ausbaus erneuerbaren Energien steht zunehmend deren Vereinbarkeit mit Schutz und Erhalt von Welterbestätten im Fokus. Das Welterbeznetrum hat im Umgang mit dem Asubau von Windkraftanlagen ein "Online-Toolkit”veröffentlicht: Wind Energy. Guidance for Wind Energy Projects in a World Heritage ContextExterner Link:. Dieses Toolkit soll weiter entwickelt werden und auch auf die Realisierung von Solarenergie-Projekten erweitert werden.
Zudem gibt das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE)Externer Link: einen Einblick in den Gegenstand, die Diskussionen und die Ergebnisse des Fachdialogs „Energiewende in der Nähe von UNESCO-Welterbe“. Dazu veröffentlichte das KNE 2019 die Empfehlungen zur Vereinbarkeit von Windenergie-Ausbau und UNESCO-WelterbestättenExterner Link: