Welterbe-Akteure weltweit
Zu den weltweit Verantwortlichen für das UNESCO-Welterbe gehören neben der UNESCO mit dem Welterbezntrum in Paris die Vertragsstaaten, die Generalversammlung der Vertragsstaaten, das Welterbekomitee sowie verschiedene Beraterorganisationen und Fachgremien.
Die UNESCO
Die UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization) ist die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Sie ist eine zwischenstaatliche Organisation und hat aktuell 195 Mitgliedstaaten. Ihr Sitz ist Paris. Ziel der UNESCO ist es, durch Förderung der internationalen Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Erhaltung des Friedens und der Sicherheit beizutragen.
Das Welterbeprogramm ist organisatorisch im Kultursektor der UNESCO angesiedelt. Hervorgegangen aus einer internationalen Rettungsaktion für die Tempel von Abu Simbel hat die UNESCO 1972 das „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ – kurz Welterbekonvention genannt – verabschiedet. Es ist das international bedeutendste Instrument, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde. Die UNESCO-Liste des Welterbes verzeichnet mittlerweile über 1.000 Natur- und Kulturstätten weltweit.
Das "World Heritage Centre" (Welterbezentrum) - WHC
Das UNESCO-Welterbezentrum ist das ständige Sekretariat des UNESCO-Welterbekomitees und organisatorisch im Kultursektor der UNESCO angesiedelt. Es hat die Aufgabe, die vom Welterbekomitee getroffenen Beschlüsse umzusetzen, zu protokollieren, zu dokumentieren und zu publizieren. Es organisiert die Sitzungen der Generalversammlung der Vertragsstaaten der UNESCO-Welterbekonvention und des Welterbekomitees, nimmt die Nominierungsanträge für die Welterbeliste entgegen, koordiniert das Monitoring der Welterbestätten weltweit und organisiert die periodische Berichterstattung.
Vertragsstaaten
Bisher haben 195 StaatenExterner Link: das „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ – kurz Welterbekonvention – unterzeichnet. Es ist Angelegenheit jedes Vertragsstaates, die in seinem Hoheitsgebiet befindlichen Natur- und Kulturdenkmäler zu bestimmen, die nach seinem Ermessen den Kriterien der Welterbekonvention gerecht werden, und sie für die Aufnahme in die Welterbeliste vorzuschlagen. Mit Unterzeichnung der Welterbekonvention verpflichten sich die nationalen Behörden, für den Schutz und Erhalt der innerhalb seiner Grenzen liegenden Welterbestätten zu sorgen.
Das Auswärtige Amt ist das für die Zusammenarbeit Deutschlands mit der UNESCO federführende Bundesressort. Es steht über die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der UNESCO in Paris in ständigem Kontakt mit der Organisation und stellt den Informationsfluss zwischen der UNESCO und den zuständigen Stellen in Deutschland sicher. Bei den jährlichen Sitzungen des zwischenstaatlichen UNESCO-Welterbekomitees nimmt das Auswärtige Amt die Leitung der deutschen Delegation wahr.
Deutschland hat sich im Laufe der Jahre nicht nur durch seine wiederholte Mitgliedschaft im Welterbekomitee, sondern unter anderem auch durch seinen Beitrag zur Reform der Arbeitsmethoden des Komitees als wegweisendes Mitglied bei der Umsetzung der Welterbekonvention erwiesen.
Welterbekomitee
Das UNESCO-WelterbekomiteeExterner Link: ist das wichtigste mit der Umsetzung der Welterbekonvention betraute Gremium. Es ist ein zwischenstaatliches Komitee. Seine 21 Mitglieder vertreten 21 Staaten, die möglichst alle Kontinente und Kulturkreise repräsentieren. Die Mitglieder werden von der Generalversammlung der Vertragsstaaten der Welterbekonvention für einen Zeitraum von vier Jahren gewählt.
Das Welterbekomitee beschließt in jährlichen Sitzungen über die Aufnahme von Kultur- und Naturstätten in die Welterbeliste. In seiner Verantwortung liegt es auch zu prüfen, ob eine in der Liste geführte Stätte bedroht oder derart gefährdet ist, dass es den Kriterien der Welterbekonvention nicht mehr entspricht und so auf die "Liste des Welterbes in Gefahr" gesetzt oder ganz aus der Liste gestrichen wird. Aufgabe des Komitees ist es ferner, über Anträge von Staaten auf internationale Unterstützung und über die Verwendung der Mittel des Welterbefonds zu entscheiden.
Derzeit sind folgende Vertragsstaaten der Welterbekonvention Mitglied im Welterbekomitee: Argentinien, Belgien, Bulgarien, Griechenland, Indien, Italien, Jamaika, Japan, Kasachstan, Kenia, Libanon, Mexiko, Katar, Ruanda, St. Vincent und die Grenadinen, Senegal, Türkei, Ukraine, Vietnam, Sambia.
Büro des Welterbekomitees
Das Welterbekomitee setzt während seiner Sitzungen ein Büro ein, das die Arbeit des Komitees koordiniert. Es besteht aus sieben jährlich gewählten Vertretern des Welterbekomitees (Vorsitzender, fünf Vize-Vorsitzende, Berichterstatter).
Beraterorganisationen
Beratende Fachgremien unterstützen das UNESCO-Welterbekomitee in seiner Arbeit: Im Wesentlichen sind dies im Bereich des Kulturerbes der Internationale Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) und das Internationale Studienzentrum für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut (ICCROM). Im Bereich des Naturerbes ist es die Internationale Union zur Erhaltung der Natur (IUCN). Sie nehmen beratend an den jährlichen Tagungen des Welterbekomitees teil.
ICOMOS
Der internationale Denkmalrat (International Council on Monuments and Sites) befasst sich mit der Erforschung und Erhaltung historischer Monumente und Stätten. ICOMOS erarbeitet und überwacht internationale Standards für den Schutz, die Erhaltung und das Management von Kulturstätten und berät die UNESCO bei der Umsetzung der Welterbekonvention. Schwerpunkte sind die Evaluierung von Nominierungsanträgen für die Welterbeliste so wie das Monitoring von Kulturerbestätten.
ICCROM
Das internationale Zentrum für die Erforschung von Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut (International Centre for the Study of the Preservation and Restoration of Cultural Property) sammelt, prüft und verbreitet Informationen, koordiniert Forschungsvorhaben und leistet Beratung und technische Unterstützung. ICCROM ist vorrangiger Partner der UNESCO bei der Ausbildung zur Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut.
IUCN
Die Internationale Vereinigung zur Erhaltung der Natur (International Union for Conservation of Nature) setzt sich für die Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Integrität von Naturlandschaften sowie für eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen ein. IUCN berät das UNESCO-Welterbekomitee bei der Auswahl von Naturerbestätten für die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste und überwacht den Erhaltungszustand dieser Stätten.
Weitere Fachgremien
Im Rahmen des Verfahrens zur Beurteilung von Kulturgütern holt ICOMOS auch Stellungnahmen von Fachgremien ein, mit denen der Weltverband Partnerschaftsabkommen geschlossen hat. Hierzu gehören unter anderem das Internationale Komitee für die Erhaltung des industriellen ErbesExterner Link: (TICCIH), der Internationale Verband der LandschaftsarchitektenExterner Link: (IFLA) und das Internationale Komitee für die Dokumentation und Erhaltung von Bauten und Siedlungen der ModerneExterner Link: (DoCoMoMo).
Bei der Beurteilung von Gütern, die aufgrund ihres geologischen Wertes nominiert wurden, konsultiert IUCN eine Reihe von Fachorganisationen, wie die Abteilung Geowissenschaften der UNESCO, den Weltverband der Karst- und HöhlenforscherExterner Link: (UIS) und die Internationale Union für geologische WissenschaftenExterner Link: (IUGS).
Welterbe-Akteure in Deutschland
Zu den in Deutschland tätigen Welterbe-Verantwortlichen zählen verschiedene Akteure auf unterschiedlichen Ebenen: das Auswärtige Amt, Ministerien, Ämter und Behörden der Bundesländer als mit der Pflege von Kulturdenkmälern zuständigen Stellen, für Naturerbe zuständige Ministerien und Behörden auf Bundes- und Länderebene, die Welterbestätten und verschiedene zivilgesellschaftliche Institutionen.
Auswärtiges Amt
Das Auswärtige Amt ist das für die Zusammenarbeit Deutschlands mit der UNESCO federführende Bundesressort. Es vertritt die Interessen Deutschlands bei der UNESCO über die Ständige Vertretung in Paris. Bei den Sitzungen der Organe der UNESCO-Welterbekonvention nimmt das Auswärtige Amt die Leitung der deutschen Delegation wahr. Es koordiniert im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik die deutschen Positionen zu Themen der UNESCO und bringt diese in die UNESCO-Gremien ein.
Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK)
In Deutschland sind der Schutz und die Pflege von Kulturdenkmälern Angelegenheit der Bundesländer. Ihnen obliegt daher das Auswahlverfahren für Kulturerbestätten wie auch – zusammen mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) - die spätere Ausarbeitung eines Nominierungsdossiers potentieller Welterbestätten. Auch der Schutz, die Pflege und das Management einer Welterbestätte sind in Deutschland zunächst Angelegenheit der Bundesländer.
Die Kultusministerkonferenz führt Vorschläge der Bundesländer zu einer deutschen Vorschlagsliste (Tentativliste) als Grundlage für die künftigen Nominierungen Deutschlands zusammen.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) begleitet das Welterbeprogramm auf nationaler und internationaler Ebene in enger Kooperation mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN). Die Internationale Naturschutzakademie des BfN auf der Insel Vilm ist ein wichtiger Akteur für die Zusammenarbeit und den Austausch von Expertise zum Schutz von Weltnaturerbestätten.
Die Zuständigkeit für die Nominierung deutscher Naturerbestätten für die UNESCO-Liste des Welterbes liegt bei den zuständigen Landesministerien.
Weitere Ministerien
Neben dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) fördern der/ die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Rahmen unterschiedlicher Programme und Projekte ausgewählte Welterbestätten und sind an Fragen zur UNESCO-Welterbekonvention beteiligt.
Die Deutsche UNESCO-Kommission
Die Informationsstelle Welterbe der Deutschen UNESCO-Kommission bündelt fachliche und politische Expertise zur Unterstützung einer erfolgreichen deutschen Mitwirkung an der UNESCO-Welterbekonvention. Sie entwickelt Informationsangebote, fördert die Zusammenarbeit mit allen mit dem Welterbe befassten Akteuren in Deutschland und unterstützt die internationale Netzwerkarbeit und Kooperation.
Die Informationsstelle ist erste Ansprechpartnerin bei der Logonutzung, denn sie nimmt im Auftrag der Bundesregierung die Rechte wahr am Signet, Namen und Akronym der UNESCO und ihrer Programme.
Zur Übersicht zum Welterbe
UNESCO-Welterbestätten Deutschland e. V.
Der Verein mit Sitz in Quedlinburg ist ein Zusammenschluss der deutschen Welterbestätten und ihrer jeweiligen touristischen Organisationen. Er hat sich zum Ziel gesetzt, den Bekanntheitsgrad der deutschen Welterbestätten zu erhöhen und die Welterbestätten in Fragen der touristischen Vermarktung – vor allem unter Berücksichtigung eines nachhaltigen Tourismus – zu beraten. Im Fokus der Vereinsarbeit steht zunehmend auch die Vernetzung mit anderen Welterbestätten-Vereinen auf europäischer Ebene. Der Verein arbeitet eng mit der Deutschen UNESCO-Kommission zusammen.
Die Welterbestätten in Deutschland
Die „zuständigen Behörden“ einer Welterbestätte umfassen alle autorisierten öffentlichen Stellen einer Welterbestätte – dies ist das im Welterbeantrag einer Stätte benannte, administrativ verantwortliche Verwaltungssystem. Das Verwaltungssystem steht in engem Austausch mit dem für seine Stätte zuständigen Landesministerium, wenn es um Fragen zum Schutz und Erhalt der Stätte geht. Alle Welterbestätten sind laut „Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ aufgefordert, den außergewöhnlichen universellen Wert der Stätte zu vermitteln und Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche anzubieten.
Hier geht es zur Übersicht der Welterbestätten in Deutschland.
Zivilgesellschaft
Zivilgesellschaftliches Engagement ist in Deutschland im Denkmal- und Naturschutz breit verankert. Auch das Welterbeprogramm der UNESCO profitiert davon. Vor allem in Konfliktfällen zeigt sich, wie sehr die Bevölkerung in Deutschland Anteil an „ihrem“ Welterbe nimmt. Immer wieder bilden sich Bürgerinitiativen, wenn Menschen vor Ort Welterbestätten durch Bau- oder andere Maßnahmen gefährdet sehen.
Neben bürgerschaftlichem Engagement sind es vor allem Nichtregierungsorganisationen wie etwa das Deutsche Nationalkomitee von ICOMOS e.V.Externer Link:, Europa NostraExterner Link: oder der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)Externer Link:, die sich für das Welterbe einsetzen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Vereine, die sich nur einzelnen Welterbestätten widmen. Viele Welterbestätten in Deutschland haben darüber hinaus Stiftungen ins Leben gerufen, die sich für den Erhalt ihrer Stätte einsetzen, indem sie rund um das Welterbe informieren und Gelder für die Pflege der Stätte einwerben. Nicht zuletzt tragen all diese zivilgesellschaftlichen Initiativen zur Lebendigkeit und steten Erneuerung des Welterbegedankens bei. Für all diese Akteure ist die Deutsche UNESCO-Kommission erste Anlaufstelle.