Alle Welterbestätten in Deutschland stehen aufgrund ihres außergewöhnlichen universellen Werts für die Menschheit unter besonderem Schutz. Die Anerkennung als Welterbe ist jedoch kein Selbstzweck, sondern in erster Linie Auftrag, den langfristigen Erhalt der Stätte, deren nachhaltiges Management und ihre Vermittlung an die Öffentlichkeit sicherzustellen.