Die Forschung im Bereich der Neurotechnologien hat in den letzten Jahren rasante Fortschritte gemacht. Unter Neurotechnologien versteht man Systeme an der direkten Schnittstelle zwischen Gehirn und Computer. Beispiele sind Cochlea-Implantate, mit deren Hilfe Schwerhörige und Gehörlose wieder (besser) hören können oder Hirnscanner, die „Gedanken“ an Computer oder Roboter übertragen und es so vollständig gelähmten Menschen ermöglichen, wieder mit ihrer Umwelt zu kommunizieren.
Vieles derzeit Undenkbare könnte morgen schon Alltag sein und der mögliche Nutzen dieser Technologien in der Medizin sind enorm. Groß sind jedoch auch die ethischen Fragen, die neurotechnologische Anwendungen aufwerfen: Wer hat die Rechte an den Daten, die unser Gehirn produziert, und wie lässt sich unsere Privatsphäre schützen, wenn unsere Gedanken gelesen werden? Unter welchen Umständen könnte es erlaubt sein, dass Neurotechnologien unsere Erinnerungen verändern und was würde das für unsere Identität bedeuten? Wie können wir unseren freien Willen schützen, wenn Unternehmen Techniken des Neuromarketings, d.h. des auf Neurotechnologien basierenden Produktmarketings, einsetzen?
Die übergeordnete Frage, wie wir als Gesellschaft mit Technologien umgehen, die unser Gehirn vermessen und beeinflussen können, gewinnt auch deshalb an Bedeutung, weil zunehmend Anwendungen entwickelt werden, die sich (auch) an gesunde Menschen richten. Viele davon dienen der Selbstoptimierung, wie etwa der Steigerung der Konzentration oder der Gedächtnisleistung.
Die UNESCO-Generalkonferenz hat im November 2023 beschlossen, ethische Leitlinien für den Umgang mit diesen Technologien in Form eines Völkerrechtstextes zu formulieren. Diese werden von einer Expertengruppe erarbeitet, mit allen Mitgliedstaaten abgestimmt und sollen dann bei der nächsten Sitzung der Generalkonferenz Ende 2025 verabschiedet werden. Im Zentrum dieser geplanten UNESCO-Empfehlung werden weniger technische als vielmehr rechtliche und gesellschaftspolitische Fragen stehen.
Ein vom Internationalen Ausschuss für Bioethik (IBC)Externer Link: erarbeiteter Bericht aus dem Jahr 2021 zu ethischen Fragen der Neurotechnologie (veröffentlicht auf Englisch unter dem Titel „Ethical Issues of Neurotechnology“Externer Link:) bildet die wissenschaftliche Grundlage der geplanten UNESCO-Empfehlung.