Zerstörung von kulturellen Stätten und Gütern
Kulturgüter und -stätten sind Teil des kulturellen Erbes der Menschheit. Sei sind Träger von jahrhundertealtem Wissen, von Traditionen und Geschichte, von Praktiken, Lebensformen und Identitäten. Sie für die zukünftigen Generationen zu erhalten und zu bewahren, ist daher unerlässlich. Die UNESCO setzt sich seither für den Schutz von Kulturgütern und Kulturstätten ein.
Kulturgüter sowie archäologische und kulturelle Stätten werden, ob auf Land oder unter Wasser – meist in Krisenregionen - willentlich oder unwillentlich zum Opfer von Kriegen, Naturkatastrophen oder Terrorismus. Oftmals sind die Stätten Teil des Weltkulturerbes der UNESCO. Wie dringlich Kulturgutschutz ist, zeigen die jüngeren Zerstörungen in der Ukraine, Syrien, Gaza oder Timbuktu (Mali).
Illegaler Handel mit Kulturgütern
Eine weitere Herausforderung neben der Zerstörung von Kulturstätten ist der illegale Handel mit beweglichen Kunst- und Kulturgegenständen und Antiquitäten. In Konfliktgebieten können Plünderungen von Museen oder archäologischen Grabungsstätten und Schmuggel zugleich der Finanzierung von kriegerischen und terroristischen Aktivitäten dienen. Auch in der EU müssen Kulturgüter vor illegaler Aus- und Einfuhr geschützt werden.
Internationaler Schutz von Kulturgütern
Durch die Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl wertvoller Kulturgüter und -stätten wird weiterer Hass und Gewalt geschürt und eine wichtige Grundlage für den Frieden entzogen. Denn Kulturgüter und -stätten haben eine wichtige Symbol- und Vermittlungsfunktion, mit der sie die Völkerverständigung voranbringen. Sie festigen gesellschaftliche Identitäten und Kulturen und sind Zeugnisse menschlichen Erbes und Entwicklung. Ihr Schutz kommt daher stets der Allgemeinheit zugute. Aus diesem Grund haben die UNESCO und viele Staaten nationale und internationale Maßnahmen für den Kulturgutschutz ergriffen. Kulturgutschutz ist zudem in zahlreichen Ländern eine wichtige Aufgabe der Kulturpolitik.
Ausgangspunkt für alle nationalen und internationalen Vorschriften für den Schutz von Kulturgütern ist die „Haager KonventionExterner Link:“ von 1954. Sie ist das älteste völkerrechtlich bindende Abkommen und soll bewegliche und unbewegliche Kulturgüter vor Zerstörung, Plünderung und Diebstahl in Kriegen und bewaffneten Konflikten bewahren. Zwei Protokolle von 1954 und 1999Externer Link: ergänzen und präzisieren die Konvention. Die Haager Konvention entstand vor dem Hintergrund des Ersten und Zweiten Weltkrieges unter Federführung der Vereinten Nationen. Für Überwachung ihrer Einhaltung ist die UNESCO zuständig. Sie wurde bereits von mehr als 130 Staaten unterzeichnet, darunter auch von der Bundesrepublik Deutschland (1967). Zuständig für die Durchführung der Maßnahmen nach der Haager Konvention in Deutschland ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)Externer Link:.
70 Jahre Haager Konvention 2024
Gemeinsame Pressemitteilung von Blue Shield Deutschland und der Deutschen UNESCO-Kommission, 13. Mai 2024
LesenEin weiteres wichtiges völkerrechtliches Instrument zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgut ist das UNESCO-Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von KulturgutExterner Link: von 1970. Die Konvention soll den illegalen Handel mit beweglichen Kulturgütern verhindern und sieht für den Fall der unrechtmäßigen Verbringung von Kulturgut einen Rückgabeanspruch vor.
Eines der erfolgreichsten internationalen Schutzinstrumente für Natur- und Kulturerbe weltweit ist die UNESCO-Welterbekonvention. Sie basiert auf dem Prinzip der internationalen Solidarität und Zusammenarbeit zum Schutz von Kultur- und Naturstätten, die von außergewöhnlichem universellem Wert sind. mehr lesen
Darüber hinaus gibt es weitere Bestimmungen und Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene, wie den EU-Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Handels mit KulturgüternExterner Link: von 2022, die den illegalen Handel mit Kulturgütern und deren Rückführung regeln.