Gemäß ihrer Verfassung hat die UNESCO die Aufgabe, „durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Völkern in Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Wahrung des Friedens und der Sicherheit beizutragen“ (Artikel I.1). Ziel der UNESCO ist internationale Vertrauensbildung durch kulturellen und wissenschaftlichen Austausch.
Ihren Mitgliedstaaten bietet die UNESCO ein globales Forum zur intellektuellen Zusammenarbeit. Über die im UN-System einzigartige Institution der Nationalkommissionen bezieht die UNESCO dabei die Expertise zivilgesellschaftlicher Organisationen in ihre Arbeit ein. In den 75 Jahren ihres Bestehens hat die UNESCO beachtliche Erfolge erzielt, zum Beispiel bei der Bekämpfung des Analphabetismus und der Verwirklichung des Menschenrechts auf BildungExterner Link:, beim Aufbau von ForschungsnetzwerkenExterner Link: und Modellprojekten für nachhaltige EntwicklungExterner Link:, bei der Erhaltung des Kultur- und NaturerbesExterner Link: der Welt sowie beim Schutz der Presse- und MeinungsfreiheitExterner Link:.
Zitat Verfassung UNESCO
1945 bis 1954
Gründung der UNESCO und Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg
1955 bis 1964
Erste wissenschaftliche Langzeitprogramme und Beginn der Nubienkampagne
2005 bis 2014
Bildung für nachhaltige Entwicklung, Inklusion und bedrohte Kulturerbe